Neue Regel mit vielen offenen Fragen
Ein in Kraft getretener Beschluss des EU-Rats verknüpft die Gewährung des vorübergehenden Schutzes für Ukrainer erstmals damit, ob Antragsteller die «nach ukrainischem Recht vorgesehenen Wehrpflichten» erfüllen.
Der vor zwei Tagen veröffentlichte Text ist dabei äusserst unkonkret formuliert und lässt den aufnehmenden Staaten erheblichen Spielraum bei der Auslegung, wem vorübergehender Schutz gewährt wird und wem nicht.
Insbesondere bleibt offen, ab welchem Alter Einschränkungen für neu ankommende Männer gelten sollen: ab 18 Jahren, wenn ein Ukrainer wehrpflichtig wird, oder ab 23 Jahren, ab dem in der Ukraine die Ausreise aus dem Land untersagt ist.
Nach der Formulierung wird vorübergehender Schutz «Personen nicht gewährt, die die nach ukrainischem Recht vorgesehenen Wehrpflichten nicht erfüllen und deshalb von den ukrainischen Behörden keine Erlaubnis erhalten haben, die Ukraine zu verlassen».
Legale Ausreise als zentrales Kriterium
Nach dieser Formulierung dürfte sich die zentrale Prüfung daran orientieren, ob jemand die Ukraine rechtmässig verlassen durfte. Der erste Anhaltspunkt wäre demnach ein Nachweis über die legale Ausreise aus der Ukraine, etwa ein Stempel im Pass.
Das würde theoretisch die Möglichkeit eröffnen, Schutzstatus auch jenen zu gewähren, die als reservierte Arbeitskräfte ausgereist sind oder eine einmalige Ausreisegenehmigung beziehungsweise einen befristeten Aufschub hatten.
«Reserv+» ist eine ukrainische App im Zusammenhang mit Militärregistrierung und Wehrpflichtdaten. Sie kann Nachweise zum Status einer wehrpflichtigen Person enthalten.
Im Beschluss wird daneben noch ein weiteres Auswahlkriterium genannt: die App «Reserv+». Darin heisst es, EU-Staaten könnten «Reserv+» als Bestätigung dafür nutzen, dass einer Person die Ausreise aus der Ukraine «unter Einhaltung ihrer Wehrpflichten» erlaubt wurde. Verpflichtend ist das jedoch nicht.
Gerade hier stellt sich aber die wichtigste praktische Frage. Der Beschluss erklärt nicht, welche Angaben aus «Reserv+» genau den Anspruch auf vorübergehenden Schutz belegen sollen.
Aufschub und Reservierung bleiben problematisch
Am eindeutigsten wäre wohl ein Vermerk über die Abmeldung aus der militärischen Registrierung. Wenn jemand nach ukrainischem Recht nicht mehr wehrpflichtig ist, dürfte es kaum Fragen geben.
Komplizierter ist die Lage bei Aufschüben und Reservierungen. Sie erlauben zwar eine legale Ausreise, sind aber zeitlich befristet.
Der Beschluss beantwortet nicht, was geschieht, wenn jemand die Ukraine dank eines Aufschubs rechtmässig verlassen hat: ob diese Person Anspruch auf vorübergehenden Schutz hat oder nicht. Wahrscheinlich wird erst die Praxis einzelner Staaten in den kommenden Monaten zeigen, wie europäische Länder die neuen Regeln anwenden.
Widersprüchliche erste Signale aus Nachbarstaaten
Die ersten Informationen aus europäische Staaten in der Nachbarschaft der Ukraine sind widersprüchlich.
Nach Berichten von Ukrainern, die Männern helfen, welche die ukrainisch-rumänische Grenze illegal überquert haben, verlangen die rumänischen Behörden seit dem 5. August Unterlagen aus «Reserv+». Vorerst betrifft das aber nur Personen, die ausserhalb offizieller Grenzübergänge eingereist sind.
Nach einer Lesart gilt: Fehlt der Stempel des ukrainischen Grenzschutzes als Nachweis einer legalen Ausreise, haben europäische Behörden keine einfache Möglichkeit festzustellen, ob jemand das Land rechtmässig verlassen hat. Dann könnten sie auf die zweite vom EU-Ratsbeschluss empfohlene Prüfung über «Reserv+» zurückgreifen.
Nach einer anderen Lesart soll «Reserv+» von allen Antragstellern verlangt werden. So äusserten sich etwa die Behörden in Tschechien zum Beschluss des EU-Rats.
Antragsteller werden die Erfüllung ihrer militärischen Pflichten über die App Reserv+ nachweisen müssen, um vorübergehenden Schutz zu erhalten.
Adela Dittmannova · Sprecherin des tschechischen Innenministeriums
Sie kündigte an, dadurch werde der Zustrom ukrainischer Männer ins Land um «Dutzende Prozent» zurückgehen.
Damit dürfte die Praxis in jedem einzelnen Staat genau zu beobachten sein. Fest steht bereits: Die neuen Regeln betreffen nur Ukrainer, die neu in die EU einreisen, und gelten nicht für Personen, die den Schutzstatus bereits erhalten haben.




Diskussion
Kommentare
Bitte bleiben Sie sachlich, respektvoll und beim Thema.
Registrieren oder anmelden, um mitzudiskutieren.
Registrieren oder anmelden